Zulassung zum Bachelorstudiengang

nach Vorbildung / Abschluss:

Diplom einer Höheren Fachschule (HF) in Pflege


Ausländische Gesundheitsabschlüsse

Zulassung zu den Masterstudiengängen

Nach Studiengang:

Zulassung zu den Weiterbildungsprogrammen

Nach Programm:

Ausserordentliche Zulassung

Die Zulassungskommission kann qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, im Rahmen eines individuellen Aufnahmeverfahrens (Sur-Dossier-Verfahren) die Zulassung erteilen. 

Voraussetzung sind ausreichend qualifizierende Berufserfahrung, eine erkennbare berufliche Entwicklung in einem für den Lehrgang relevanten Berufsfeld sowie angemessene wissenschaftliche Kenntnisse. Bewerber:innen ohne angemessene wissenschaftliche Kenntnisse besuchen zusätzlich das Zulassungsmodul. 

Für eine Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.

Anrechnung erworbener Studienleistungen

Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule (kostenpflichtig) anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.

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