Tax Update Februar 2018 Tax Update Februar 2018
Neuigkeiten aus der Steuerwelt des Monats Februar 2018 (Bild)

Bei der Lektüre des folgenden Tax Updates wünschen wir Ihnen viel Vergnügen.

ISIS Steuertagung 2018 vom 10. April 2018

Der grossen Bedeutung der internationalen Verflechtung und von grenzüberschreitenden Sachverhalten trägt das Institut für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht (ISIS) mit einer jährlichen Steuertagung Rechnung, die das nächste Mal am 10. April 2018 stattfinden wird. In ihrem Schwerpunkt befasst sich die Tagung 2018 mit speziellen Fragestellungen in grenzüberschreitenden Sachverhalten im Verhältnis zu ausgewählten Staaten, welche BEPS-Massnahmen in ihrem internen Recht bereits umgesetzt haben. Nach einer Einführung in den aktuellen Stand auf der multilateralen Ebene wird die Umsetzung in ausgewählten Staaten dargestellt und anhand von Fallstudien illustriert. Geleitet wird das Seminar von Dr. oec. Jürg B. Altorfer und Prof. Dr. iur. René Matteotti LL.M. (Tax).

Aktuelles zu den Kommissionsgeschäften

Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat sich mit einer Reihe von Standesinitiativen und einer Motion zum Thema «Abschaffung der Heiratsstrafe» beschäftigt und hat die Arbeiten zur Ausarbeitung einer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung aufgenommen. Die Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats beantragt, der Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe in der Fassung des Bundesrats zuzustimmen. Ein Antrag, der für die Ersatzabgabe eine progressive Skala mit einer Entlastung der untersten Einkommen einführen wollte, wurde abgelehnt.

Weitere Hinweise dazu:
Medienmitteilung WAK-S vom 16.2.2018: Gewichtige Themen in der WAK-S: Arbeitszeit, Eigenmietwert und Heiratsstrafe.

Neue Beschlüsse des Bundesrates

Weiter sind zwei Beschlüsse des Bundesrates zu erwähnen: Der Bundesrat hat die Eckdaten für die Steuervorlage 17 festgelegt und beschlossen, dass eine Änderung im Stempelgesetz, die insbesondere die italienischen Fiduciarie statiche betrifft, am 1. März 2018 in Kraft treten wird.

Weitere Hinweise dazu:
• Medienmitteilung ESTV vom 31.1.2018: Bundesrat bestimmt Eckwerte für Botschaft zur Steuervorlage 17.
• Medienmitteilung ESTV vom 31.1.2018: Bundesrat setzt Befreiung der «Fiduciarie statiche» von den Stempelabgaben in Kraft.

Kanton Zürich – angepasstes Rundschreiben veröffentlicht

Sodann hat der Kanton Zürich das Rundschreiben der Finanzdirektion an die Gemeinden über den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung einer dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Wohnliegenschaft an die neuere Rechtsprechung angepasst.

Weitere Hinweise dazu:
Medienmitteilung Finanzdirektion vom 15.2.2018: Anpassung des Rundschreibens zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung des Eigenheims.

Neue Entscheide des Bundesgerichts

Im Entscheid betreffend den Kanton Basel-Landschaft befasste sich das Bundesgericht mit dem Verhältnis zwischen Gewinnsteuer und Grundstückgewinnsteuer im dualistischen System. Dabei ging es darum, ob im Rahmen einer allfälligen Rückübertragung des (durch die Grundstückgewinnsteuer) noch nicht vollumfänglich konsumierten Verlustvortrags in die Sphäre der Gewinnsteuer darauf abzustellen ist, wie die Berechnung bei der Grundstückgewinnsteuer vorgenommen worden ist (BGr 26.1.2018, 2C_230/2017).

Im Entscheid betreffend den Kanton Solothurn setzte sich das Bundesgericht mit einer kantonalen Regelung auseinander, die unter gewissen Voraussetzungen die Befreiung der Handänderungssteuer bei einer selbst bewohnten Liegenschaft vorsieht (BGr, 1.12.2017, 2C_469/2017).

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Weiterführende Literaturhinweise:

zsis) Die online Zeitschrift für Steuerfachleute abrufbar unter zsis.swisslex.ch.

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