Gesundheitsfachpersonen arbeiten mit Menschen und betreten im Rahmen ihrer Pflegetätigkeit auch deren Privat- und Intimsphäre. Im Berufsalltag sind Health Professionals deshalb immer auch mit Fragen zu Datenschutz und Strafrecht konfrontiert. Datenschutz-Expertin Ursula Uttinger gibt Auskunft, was es zu beachten gilt.

Wenn Gesundheitsfachpersonen Patient:innen betreuen, kommen sie immer auch mit Fragen zum Datenschutz und Strafrecht in Berührung, sei es, wenn es um Rechtsgüter wie Leib und Leben geht oder um das Selbstbestimmungsrecht von kranken, beeinträchtigten oder betagten Personen. Für Health Professionals ist es notwendig, die in ihrer Tätigkeit liegenden rechtlichen Risiken zu kennen, um ihre Arbeitsabläufe rechtskonform zu gestalten.

Um Pflegepersonen im Gesundheitswesen in der aktuellen Thematik fit zu machen, bietet die Careum Hochschule Gesundheit das Modul «Strafrecht und Datenschutz» an. Im Interview erklärt Datenschutzexpertin und Modulverantwortliche Ursula Uttinger, was das Modul für die Berufspraxis bringt.

An wen richtet sich das Modul?

Ursula Uttinger: «Das Modul richtet sich an alle Personen, die im Bereich Gesundheit und Pflege eine Weiterbildung absolvieren; insbesondere an Personen, die sich interessieren, welche rechtlichen Folgen ein Tun oder Unterlassen haben kann. Ausserdem lernt man, dass juristische Themen keineswegs ‹trocken› sind, sondern unser Alltag von Juristerei geprägt ist.»

Ursula Uttinger

Ursula Uttinger

Datenschutzexpertin und Modulverantwortliche Careum Hochschule Gesundheit

Jede Blutentnahme, jede Operation stellen strafrechtlich gesehen eine Körperverletzung dar. Diese wird aber durch eine Einwilligung gerechtfertigt, so dass es nicht zu einer Verurteilung kommen kann.

Wieso sind Strafrechts- und Datenschutzfragen im Pflege- und Gesundheitsbereich wichtig?

Ursula Uttinger: «Die Pflegeberufe unterstehen der beruflichen Schweigepflicht. Wird die Schweigepflicht verletzt, kann dies eine Strafanzeige und allenfalls sogar eine Verurteilung zur Folge haben. Jede Blutentnahme, jede Operation stellen strafrechtlich gesehen eine Körperverletzung dar. Diese wird aber durch eine Einwilligung gerechtfertigt, so dass es nicht zu einer Verurteilung kommen kann. Das Gleiche gilt auch für die Verletzung des Datenschutzes. Mit dem Voranschreiten der digitalen Entwicklung sind wir im Gesundheitswesen gefordert, dass auch der Datenschutz eingehalten wird.»

Einzelmodul Strafrecht und Datenschutz

Das Modul startet im November. Es hat noch freie Plätze, jetzt anmelden!

Modulinhalt:

  • Grundlagen des Strafrechts, insbesondere für relevante Straftatbestände in Gesundheitsberufen
  • Überblick über den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches
  • Rechtsprechung zum Bereich Pflege, Therapieberufe und Strafrecht
  • Vertiefte Kenntnis der besonders relevanten Straftatbestände aus dem Bereich Delikte gegen Leib und Leben, gegen den Geheim- oder Privatbereich, gegen die Freiheit sowie gegen die Amts- und Berufspflicht
  • Grundlagen des Datenschutzrechtes, zuständige Stellen und Ansprechpersonen für Datenschutzfragen
  • Aktuelle gesetzliche Entwicklungen, insbesondere zum elektronischen Patientendossier

Mehr erfahren und anmelden

Welchen Nutzen für die Praxis liefern die Inhalte aus dem Modul?

Ursula Uttinger: «Das Modul soll helfen, im Alltag zu erkennen, welche Informationen man weitergeben darf, ohne das Berufsgeheimnis oder den Datenschutz zu verletzen. Auch lernt man, wie man gegebenenfalls mit einer Strafanzeige umgeht und was alles notwendig ist, dass es überhaupt zu einer Verurteilung kommen kann. Im Alltag spielen Strafrecht und Datenschutz eine immer grössere Rolle – damit umzugehen lernen, ist das Ziel des Moduls.»

Ursula Uttinger

Ursula Uttinger

Datenschutzexpertin und Modulverantwortliche Careum Hochschule Gesundheit

Daten sind Teil unserer Privatsphäre und stellen ein Menschenrecht dar.

Was kommt in Zukunft zum Thema Datenschutz auf uns zu?

Uttinger: «Daten spiele eine immer grössere Rolle. Daten sind Teil unserer Privatsphäre und stellen ein Menschenrecht dar. Viel zu schnell ist man bereit, Daten weiterzugeben, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. So ist es wichtig, dass wir uns nicht zur Aussage verleiten lassen «Von mir darf man alles wissen!». Ein Geheimnis ist kein Verbrechen – es ist Teil unserer Privatsphäre.»

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