Latente Steuern sind bei Unternehmen, die nach Swiss GAAP FER rapportieren, ein wichtiger Posten, da sie neben den laufenden Steuern einen Einfluss auf die Konzernsteuerquote haben. 

Latente Ertragssteuern (FER 11.20)

Die Ermittlung von latenten Ertragssteuern basiert auf einer bilanzorientierten Betrachtungsweise und berücksichtigt alle zukünftigen ertragssteuerlichen Auswirkungen (FER 11.6).

Latente Ertragssteuern entstehen auf den zeitlich befristeten Differenzen zwischen unterschiedlichen Bewertungsgrundsätzen der Aktiven z.B. nach Swiss GAAP FER und der Steuerbilanz (als Basis dient der handelsrechtlichen Abschluss nach OR, der wegen des Massgeblichkeitsprinzips steuerlich relevant ist). Man unterscheidet zwischen den passiven latenten Ertragssteuern auf zeitlich befristeten Differenzen (latente Steuerverbindlichkeiten) und aktiven latenten Ertragssteuern auf zeitlich befristeten Differenzen (latente Steuerforderungen).

Aktive latente Ertragssteuern auf Verlustvorträgen und anderen zeitlich befristeten Differenzen können mit passiven latenten Ertragssteuern auf zeitlich befristeten Differenzen verrechnet werden (FER 11.22). Aktive latente Ertragssteuern dürfen nur bilanziert, d.h. aktiviert werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie in Zukunft durch genügend hohe Gewinne realisiert werden können (FER 11.23). Eine Saldierung von passiven und aktiven latenten Ertragssteuern ist nur zulässig, wenn sie dasselbe Steuersubjekt betreffen (FER 11.7)

Berechnungsbeispiel

Nachfolgend ein Berechnungsbeispiel für passive latente Steuern mit einem angenommenen Steuersatz von 20%: 

Liegenschaftenwert nach Swiss GAAP FER   1'000’000
Liegenschaftenwert nach Steuerrecht    800’000
Passive zeitliche befristete Differenz    200’000

Würde das Unternehmen die Liegenschaft verkaufen, könnten CHF 1'000'000 realisiert werden. Auf der Differenz von CHF 200'000 zum Wert nach Steuerrecht müssen somit latente Steuern ermittelt werden. Bei einem Satz von 20% wären dies CHF 40'000.

Latente Ertragssteuern fallen nicht in der Periode, in der sie ausgewiesen werden an, sondern erst zum Zeitpunkt der Realisierung z.B. durch Verkauf, daher der Name "latent".

Hätte das Unternehmen nun noch eine latente Steuerforderung aus Verlustvorträgen aus Vorjahren von z.B. CHF 50'000, könnten diese mit den passiven latenten Ertragssteuern von CHF 40'000 verrechnet werden.

Im Anhang ist jedoch nach FER 11.11 ein latenter Ertragssteueranspruch aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen offenzulegen.

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