Pauschalbesteuerung: Akzeptanz in Politik und Bevölkerung Pauschalbesteuerung: Akzeptanz in Politik und Bevölkerung
Bild: Kalaidos FH

In einem ersten Teil haben wir zur Entstehung der Besteuerung nach dem Aufwand – im Volksmund auch Pauschalbesteuerung genannt – mehr erfahren. Was zu tun ist, damit die Pauschalbesteuerung in der Bevölkerung auf mehr Akzeptanz stösst, wurde in einem zweiten Teil hervorgehoben. In diesem Post erfahren wir:

  • wieviel Erträge die Schweiz durch die pauschalbesteuerten Personen generiert,
  • ob die Pauschalbesteuerung mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbar ist und
  • ob ein „schädlicher“ Erwerbszweck bei Verwaltungsratsmandaten von Schweizer AGs vorliegt 1)

Nimmt die Anzahl der pauschalbesteuerten Personen in der Schweiz zu? Wieviel Ertrag generiert man dadurch?

Die Zunahme der Anzahl der nach dem Aufwand besteuerten Personen innerhalb der letzten zehn Jahre betrug gesamthaft 60% 2). Einzelne Kantone verzeichneten Zuwachsraten von 100% – bspw. der Kanton Wallis – oder 300% – der Kanton Zug. Im Jahr 2012 wurden gemäss Daten der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) 5‘634 Personen nach dem Aufwand besteuert und bezahlten auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene direkte Steuern von insgesamt CHF 695 Mio., was im Durchschnitt einem Steuerbetrag von CHF 123‘358 entspricht 3). Zum Vergleich kann das gesamte Steuervolumen auf allen drei staatlichen Ebenen mit CHF 150 Mia. beziffert werden 4). Die Erträge im Jahr 2012 aus der Besteuerung nach dem Aufwand basieren auf den bis vor dem 1. Januar 2014 gültigen, milderen Bemessungsgrundlagen.

Gemäss der per 31. Dezember 2014 durch die FDK durchgeführten aktualisierten Umfrage wurden im Jahr 2014 5‘382 Steuerpflichtige nach dem Aufwand besteuert 5). Die Zahl der nach dem Aufwand steuerpflichtigen Personen hat gegenüber 2012 um 252 Personen bzw. 4.5% erstmals wieder abgenommen 6).

Der Ertrag der Aufwandbesteuerung erhöhte sich jedoch per 31. Dezember 2014, seit der letzten Erhebung im Jahr 2012, um CHF 45 Mio. bzw. 6.5% auf CHF 740 Mio. (2006: CHF 392 Mio.). Die tiefste einkassierte Steuer über alle drei Staatsebenen belief sich im Jahr 2014 auf CHF 10‘000 (2006: CHF 2‘000) und die höchste auf CHF 7‘753‘188 (2006: CHF 2‘713‘400) 7). Die FDK erhebt die Daten in einem Zwei-Jahres-Rhythmus. Die nächsten Daten per Ende 2016 werden anfangs Juni 2017 veröffentlicht.

Ist die Pauschalbesteuerung mit dem Legaltitätsprinzip bzw. mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vereinbar?

„Soweit es die Art der Steuer zulässt, sind insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten.“

Das verfassungsrechtlich verankerte und inhaltlich umschriebene Legalitätsprinzip scheint grundsätzlich erfüllt, und dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann mit der korrekten Durchführung der Kontrollrechnung und mit den verschiedenen Mindestgrenzen bei den Bemessungsgrundlagen soweit möglich Rechnung getragen werden.

Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung ist u.a. eine fehlende Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Liegt ein „schädlicher“ Erwerbszweck bei Verwaltungsratsmandaten von Schweizer Unternehmen (AGs) vor?

Im Hinblick auf das zentrale Kriterium der fehlenden Erwerbstätigkeit ist erwähnenswert, dass das Bundesgerichtsurteil vom 10. Oktober 2006 im Ecclestone-Leitentscheid insofern Rechtssicherheit gebracht hat, als dass eine Erwerbstätigkeit im Ausland zugelassen sein muss. Schwierige Abgrenzungsfragen bietet das subjektive Kriterium der fehlenden Erwerbstätigkeit dennoch. Eine nach Ansicht des Autors ganz zentrale Feststellung ist, dass die Kantone bspw. Stiftungs- oder Verwaltungsratstätigkeiten hinsichtlich ihrer Schädlichkeit für die Besteuerung nach dem Aufwand unterschiedlich beurteilen. Eine Beurteilung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles in unerlässlich.

Welches sind mögliche Fallstricke der Besteuerung nach dem Aufwand? Hat die Besteuerung nach dem Aufwand in der Schweiz eine Zukunft? Dazu nimmt der Autor in einem nächsten und letzten Post der Blogserie Stellung.

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(1)  Der Beitrag basiert auf dem Fachbuch „Die Besteuerung nach dem Aufwand in der Schweiz – Eine systematische Einordung ins schweizerische Steuerrecht mit aktuellem Bezug“ von Carol Gregor Lüthi.
(2)  Vgl. anstatt vieler CAVELTI, FStR 2010, 147.
(3)  Votum BR WIDMER-SCHLUMPF EVELINE, AmtlBull SR 2013, 1076; vgl. Votum DERS. in der Sendung ‚Arena‘ des Schweizer Fernsehens v. 7.11.2014, auch zum Ganzen.
(4)  Votum LEUTENEGGER OBERHOLZER SUSANNE, AmtlBull NR 2014, 603.
(5)  FDK, Weniger Aufwandbesteuerte aber höhere Erträge in den Kantonen, 1, auch zum Folgenden.
(6)  Vgl. Die Spuren des Pauschalsteuer-Streits, NZZ Nr. 26 v. 2.2.2016, 29, wonach der prozentuale Rückgang in Genf bei 2%, im Kanton Waadt, wo die meisten nach dem Aufwand besteuerten Personen leben, bei 9,7% lag.
(7)  FDK, 1.

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