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Multinationale Schweizer Unternehmen stehen vor neuen steuerlichen Herausforderungen (Symbolbild)

International tätige Schweizer Konzerne sehen sich mit diversen steuerlichen Herausforderungen konfrontiert. In der Praxis ergeben sich in diesem Zusammenhang komplexe Fragestellungen.

Country-by-Country Reporting (CbCR)

Die Schweiz hat im Januar 2016 die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of Country-by-country Reports) unterzeichnet. Die Vereinbarung verpflichtet die Vertragsstaaten zum automatischen Austausch von länderbezogenen Berichten (Country-by-Country-Reports; CbCR).

Aufgrund des CbCR resultieren für multinationale Konzerne mit Schweizer Konzernobergesellschaft diverse Reportingpflichten. Dabei stellen sich im Rahmen der konkreten Umsetzung in der Praxis zahlreiche Fragen: Wer muss unter welchen Voraussetzungen, bei wem und bis wann einen CbCR einreichen? Wie sollen entsandte Mitarbeiter und steuerlich transparente Gesellschaften erfasst werden? Mit welchen Folgen muss gerechnet werden, wenn die Pflicht zur Einreichung eines CbCR nicht wahrgenommen wird?

Anpassung der Konzernstruktur

Ergeben sich aufgrund der aktuellen Konzernstruktur erhebliche Steuer- und Reputationsrisiken, erscheint eine Strukturanpassung sinnvoll. Dem aktuellen steuerlichen Umfeld muss dabei jedoch Rechnung getragen werden. Insbesondere im Hinblick auf die kommende Steuervorlage 17 (SV17) ist die Auflösung von Spezialgesellschaften sowie die Konsolidierung der Konzernstruktur zu prüfen. Wie wirken sich die Massnahmen der SV17 bei einer Konsolidierung aus? Und was spricht steuerlich für oder gegen eine Ausrichtung nach Geschäftsbereichen?

Anti-Tax Avoidance und Doppelbesteuerungen

Angetrieben von der BEPS-Diskussion (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD lässt sich im internationalen Umfeld parallel zu multi- und bilateralen Massnahmen vermehrt auch die Implementierung zahlreicher unilateraler Massnahmen zur Vermeidung von Steuermissbrauchsfällen beobachten.

Beharren ausländische Staaten auf die Umsetzung ihrer unilateralen Anti-Tax Avoidance Massnahmen, kann dies zu Gewinnaufrechnungen im Ausland führen und wirtschaftlichen Doppelbesteuerungen, z.B. von Zins-, Lizenz- oder Dienstleistungserträgen führen. Dies wirft die Frage auf, wie die unilateralen Massnahmen zur Verhinderung der Base Erosion im Lichte der Doppelbesteuerungsabkommen zu werten sind und wie Schweizer Konzerne gegen allfällige Doppelbesteuerungen vorgehen können.

Fazit

Aufgrund immer engerer Leitplanken für die Regeln zur Besteuerung im internationalen Verhältnis bewegen sich multinationale Schweizer Konzerne in einem anspruchsvollen Umfeld.

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