Neueste Änderungen im MWST-Recht Neueste Änderungen im MWST-Recht
MWST Anpassungen können für steuerpflichtige Personen Auswirkungen haben (Symbolbild).

Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung führte zu verschiedenen, nicht unwesentlichen Änderungen, die für steuerpflichtige Personen je nach Situation grössere Auswirkungen haben können und es unabdinglich ist, dass man die Änderungen kennt und entsprechend umsetzt bzw. auf den 01.01.2018 umgesetzt hat.

Nachfolgend einige dieser nicht unwesentlichen Änderungen:

  • Neue Definition des Begriffs „eng verbundenen Personen“ (Art. 3 Bst. h MWSTG),
  • auf die Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im In- wie auch im Ausland (Art. 10 MWSTG),
  • auf die Auslegung von Art. 19 Abs. 2 MWSTG in Verbindung mit den Änderungen in Art. 32 MWSTV infolge Ausweitung der zum Pauschalpreis angebotenen Leistungen mit Orten im In- und Ausland und den möglichen Auswirkungen auf die obligatorische Steuerpflicht,
  • der erweiterten Steuerausnahmen bei Leistungen von Gemeinwesen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 MWSTV i.V.m. Art. 38 MWSTV),
  • Option für von der Steuer ausgenommene Leistungen ohne Ausweis auf den Belegen, nur durch Deklaration in der Abrechnung (Art. 22 MWSTG),
  • durch die Wiedereinführung der Margenbesteuerung auf Sammlerstücke (Art. 24a MWSTG) und die damit verbundenen Abgrenzungen zum bisherigen fiktiven Vorsteuerabzugs bzw. neu nun dem Abzug einer fiktiven Vorsteuer (Art. 28a MWSTG) und der gleichzeitigen Ausweitung des Vorsteuerabzugs sowie allfälliger Einlageentsteuerung (Art. 32 MWSTG),
  • auf die Abgrenzung von den elektronischen Dienstleistungen zu den elektronischen Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, die seit dem 01.01.2018 dem reduzierten Steuersatz unterliegen (Art. 25 Abs. 2 Bst. a bis MWSTG),
  • bei der Bezugsteuer (Art. 45 MWSTG),
  • auf die Auswirkungen bei der Abrechnung mit Saldosteuersätzen.

Anpassung der Mehrwertsteuerbroschüren (MI, MBI) durch die ESTV/MWST aufgrund der per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzten Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

Die ESTV veröffentlicht seit dem Dezember 2017 laufend Entwürfe, in welchen sie die sich daraus ergebenden Änderungen in den MI und MBI dem Konsultativgremium unterbreitet und die, je nach Ausgang der Diskussionen im Konsultativgremium und letztendlichem Beschluss durch die Geschäftsleitung der Mehrwertsteuer, umgesetzt werden.

Die vollständig auf den Stand per 01.01.2018 überarbeiteten MI und MBI tragen auf dem Deckblatt der pdf-Version den Vermerk „überarbeitete Broschüre ab 1. Januar 2018“. Sämtliche überarbeiteten Publikationen werden gemäss Auskunft der ESTV erst im Verlauf des Jahres 2018 zur Verfügung stehen.

Den Überblick über die vollständig überarbeiteten Broschüren zu halten ist, nicht ganz einfach! Empfehlenswert ist es, jeweils nur das Deckblatt in pdf-Format zu erstellen. Findet man den Vermerk „überarbeitete Broschüre ab 1. Januar 2018“ besteht die Gewissheit, dass diese vollständig auf den seit dem 1. Januar 2018 gesetzlichen Grundlagen beruht.

Einführung der „Versandhandelsregelung“

Nicht zu vergessen ist die Einführung der „Versandhandelsregelung“ auf den 1. Januar 2019 bzw. die Bestimmungen von Art. 7 Abs. 3 Bst. b MWSTG. Erzielt ein (in- oder ausländischer) Versandhändler pro Jahr mindestens 100‘000 Franken Umsatz aus Kleinsendungen, die er vom Ausland ins Inland befördert oder versendet, gelten seine Lieferungen als Inlandlieferungen. Er wird in der Folge in der Schweiz steuerpflichtig und muss sich im MWST-Register eintragen lassen.

Neue RTV-Gebühr

Auf den 1. Januar 2019 wird zudem die neue RTV-Gebühr (SR 784.40) eingeführt. Das Inkasso dieser Gebühr für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen liegt bei der ESTV. Massgebend für die Höhe der Gebühr ist der erzielte Jahresumsatz, wobei auch die Umsätze aus von der Steuer ausgenommenen Leistungen beim Jahresumsatz zu berücksichtigen sind. Es ist somit sehr wichtig, dem Aspekt der korrekten Deklaration dieser Umsätze Rechnung zu tragen. Das RTVG sieht vor, dass steuerpflichtige autonome Dienststellen von Gemeinwesen sich zu einem einzigen Steuersubjekt zusammenschliessen können, und so die Möglichkeit haben, zu einer tieferen Abgabe zu kommen (Art. 67d, RTVV SR 784.401).

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Im Rahmen des MWST Refreshers der Kalaidos FH in Oerlikon werden die wichtigsten Änderungen durch kompetente Dozenten erläutert und mit Beispielen untermauert. Der Refresher findet am Donnerstag, 15. November 2018, statt.

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