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Zulassung zu den Bachelorstudiengängen

Nach Vorbildung / Abschluss:

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Zulassung zu den verkürzten Bachelorstudiengängen (Passerellen)

Bachelor of Science FH in Business Administration (BBA)

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Bachelor of Science FH in Business Communication (BBC)

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Bachelor of Science FH in Banking and Finance (BBF)

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Bachelor of Science FH in Informatik (BIN)

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Bachelor of Science FH in Business Information Technology (BIT)

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Bachelor of Science FH in Marketing (BMK)

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Bachelor of Science FH in Treuhand (BTH)

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Bachelor of Science FH in Wirtschaftspsychologie (BWP)

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

Bachelor of Science FH in Wirtschaftsingeneurwesen (BWI)

Folgende Abschlüsse erlauben eine Verkürzung des regulären vierjährigen Bachelorstudiengangs:

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Zulassung zu den «Plus»-Studiengängen

Bestimmte HF-Studiengänge ausgewählter Anbieter können mit einem Bachelorstudium kombiniert werden.

Der Übertritt ins Bachelorstudium kann erfolgen, wenn das Studium der Höheren Fachschule erfolgreich absolviert und die vorgeschriebenen Zusatzmodul-Reihen der Kalaidos Fachhochschule bestanden sind.

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Zulassung zu den Masterstudiengängen

Nach Studiengang:

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Zulassung zu den Weiterbildungsprogrammen

Nach Programm:

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Zulassung zum Doctor of Business Administration (DBA)

Nachweis über 300 ECTS oder 250 ECTS unter folgenden Voraussetzungen:

  • Abschluss Stufe 6 (HF und/oder Bachelor) und Stufe 7 (Master Aus- oder Weiterbildung) und
  • Abschluss mit der Note 4.9 oder besser (System Schweiz), Note 2.5 oder besser (System Deutschland) oder Note 2.2 oder besser (System Österreich)

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Programmbeschreibung und der Broschüre.

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Ausserordentliche Zulassung zu Ausbildungsstudiengängen und Weiterbildungsprogrammen

Die Zulassungskommission kann qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, im Rahmen eines individuellen Aufnahmeverfahrens (Sur-Dossier-Verfahren) die Zulassung erteilen.

Bei Ausbildungsstudiengängen werden für ein individuelles Aufnahmeverfahren folgende Qualifikationen vorausgesetzt:

  • ausreichend qualifizierende Berufserfahrung
  • erkennbare berufliche Entwicklung in einem für den Studiengang relevanten Berufsfeld
  • angemessene wissenschaftliche Kenntnisse

Sind die Berufserfahrung und/oder die wissenschaftlichen Kenntnisse unzureichend, kann ein Eintritt erfolgen, sofern die geforderten Zusatzleistungen erbracht werden. Die Zulassungskommission gibt vor, ob die Zusatzleistungen vor Studienbeginn oder bis zum Studienabschluss erbracht werden müssen.

Bei Weiterbildungsstudiengängen werden für ein individuelles Aufnahmeverfahren folgende Qualifikationen vorausgesetzt:

  • ausreichend qualifizierende Berufserfahrung
  • entsprechende berufliche Position
  • kontinuierliche Weiterbildungsbiografie
  • für das Weiterbildungsprogramm angemessene wissenschaftliche Kenntnisse; diese können gegebenenfalls während des Studiums erworben werden.

Für eine kostenlose, unverbindliche Zulassungsabklärung kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs.

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Anrechnung erworbener Studienleistungen

Um Leistungen in Form von ECTS-Punkten einer anderen Hochschule anrechnen zu lassen, kontaktieren Sie die Studiengangsleitung Ihres bevorzugten Studiengangs oder Weiterbildungsprogramms und lassen Sie uns Ihre Leistungsausweise sowie die Exmatrikulationsbestätigung der betroffenen Hochschule zukommen. Sollen mögliche Anrechnungen berücksichtigt werden, muss ein Dispensationsgesuch vor Studienstart eingereicht sein.

Kalaidos Fachhochschule Wirtschaft

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